Einführung ABE für ausgewählte Mobilbagger-Modelle

Um am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen, benötigen selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilbagger eine Betriebserlaubnis. Hierbei gibt es zwei Varianten: Und zwar die bisher bei Liebherr auf Wunsch verfügbare Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die jetzt für ausgewählte Mobilbagger-Modelle eingeführt wird.

Vorteil der ABE ist, dass in deren Rahmen auch die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO bereits ab Werk gelten – und zwar bundesweit und unbefristet auch für den jeweiligen Halter. Kosten- und Zeiteinsparungen sind die Folge, denn der Genehmigungsprozess wird vereinfacht und die Maschine ist schnell einsatzbereit.

ABE und Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO sind ab Werk auch für den jeweiligen Halter bundesweit unbefristet gültig.

Die ersten Mobilbagger, die mit ABE zur Verfügung stehen, sind zwei Varianten des A 918 Compact Litronic. Die Maschine ist ein echtes Allroundtalent und kombiniert die flexiblen Einsatzmöglichkeiten eines Compact-Mobilbaggers mit der Leistungsstärke eines Standard-Mobilbaggers. Die genehmigten Ausführungen sind ab Juli 2023 bei den Liebherr Vertriebs- und Servicepartnern in Deutschland erhältlich. Weitere Modelle folgen nach und nach.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilbagger dürfen laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen in Deutschland nur dann betrieben werden, wenn sie entweder einem genehmigten Typ entsprechen (ABE) oder wenn eine Einzelgenehmigung (EBE) erteilt wurde. Weicht ein Fahrzeug hinsichtlich Abmessungen (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslast, Gesamtmasse), Ausrüstung, Sichtfeld oder in anderer Weise von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab, sind zudem Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO sowie § 29 Abs. 3 StVO einzuholen.

Bislang hat Liebherr auf Kundenwunsch ausschließlich die Vorbereitungen für die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) getroffen. Auf Grundlage eines Gutachtens eines technischen Dienstes wurden in diesem Fall die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und für bestimmte Konfigurationen auch die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO eingeholt – beide jedoch ausgestellt auf Liebherr. Der Halter des Mobilbaggers muss die Dokumente also selbst noch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf seinen Namen beantragen und hier auch eine entsprechende EBE einholen.

Neben der weiterhin verfügbaren EBE, bietet Liebherr nun auch ausgewählte Mobilbagger-Varianten mit ABE an – für zwei Konfigurationen des A 918 Compact beinhaltet diese bereits ab Werk die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO. Letztere werden in diesem Zusammenhang vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt und sind demnach bundesweit unbefristet gültig – unabhängig vom jeweiligen Halter, was auch den Weiterverkauf der Maschine vereinfacht. Lediglich die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO ist vom Halter noch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gesondert einzuholen.

§ 70 StVZO

Die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beinhaltet die Abweichung von baulichen Vorgaben für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland – zum Beispiel hinsichtlich der Abmessungen, Gewichte und Ausrüstung des Mobilbaggers.

§ 29 Abs. 3 StVO

Die Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs 3. StVO beinhaltet die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr. Auch hier sind unter anderem das Gewicht, die Breite, die Achslacht und das eingeschränkte Sichtfeld relevant.

Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Deutschland entsprechen die beiden Varianten des A 918 Compact mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) einem genehmigten Typ. Das befähigt den Halter dazu, seine Maschine im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben, sofern eine zusätzliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bei der jeweils zuständigen Behörde eingeholt wurde.

Vorteil der ABE ist, dass die Ausnahmen gemäß § 70 StVZO in diesem Zusammenhang nicht neu genehmigt werden müssen, wenn der Halter im Zuständigkeitsbereich anderer Straßenverkehrsämter tätig wird. Das hat einen vereinfachten Genehmigungsprozess zur Folge und die Maschine ist besonders bei häufigen und überregionalen Baustellenwechseln schneller einsatzbereit – Zeit und Kosten werden also eingespart.

- Ausnahme nach § 70 StVZO ab Werk auch für den jeweiligen Halter bundesweit unbefristet gültig

- Vereinfachter Genehmigungsprozess

- Schnellere Einsatzbereitschaft

- Zeit- und Kostenersparnis

- Vereinfachter Weiterverkauf

Liebherr bietet in einem ersten Schritt zwei Varianten des Mobilbaggers A 918 Compact Litronic mit ABE und Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO an.

Die Maschine ist ein echter Allrounder, mit dem sich alle klassischen Erdbewegungsarbeiten bewältigen lassen. Wie vielseitig der Mobilbagger ist, zeigt sich im täglichen Arbeitseinsatz: Zu den größten Herausforderungen von Bedienern zählen die engen Platzverhältnisse von Baustellen – insbesondere im innerstädtischen Bereich. Dank seines geringen Heckschwenkradius von gerade einmal 1,85 m kann der A 918 Compact optimal beim klassischen Aushub, beim Freilegen von bestehenden Bauteilen, bei der Modellierung von Erdwällen, beim Verdichten von Material und auch bei allen anderen Erdbewegungsarbeiten eingesetzt werden.

Das zulässige Gesamtgewicht der beiden ABE-Varianten liegt bei 19.000 kg. Mit dem 115 kW/156 PS starken Motor erreichen sie hervorragende Leistungsfähigkeit und Fahrleistung bei gleichzeitig hoher Kraftstoffeffizienz. Das schnelle Lösen von Material auch in harten Böden sowie verkürzte Fahrzeiten dank guter Zugkraft und schneller Beschleunigung steigern zusätzlich die Produktivität und reduzieren die Betriebskosten.

Beide Maschinen-Ausführungen sind außerdem mit einem 2.550 mm breiten Unterwagen samt Abstützplanierschild hinten – für das Planieren und Zusammenschieben von Material – sowie Zwillingsbereifung ausgestattet, die dem A 918 Compact gerade auf weichen, sandigen Böden einen sicheren Stand verleihen. Zudem sorgt die größere Aufstandsfläche der Bereifung für geringeren Bodendruck, höhere Traktion sowie gutes Fahrverhalten.

Die Ausrüstung der Mobilbagger besteht aus einem für Straßenfahrten obligatorischen Verstellausleger mit einer Länge von 5,05 m sowie einem Löffelstiel in den Längen 2,45 m sowie 2,65 m. Letztere Stiellänge bietet eine höhere Grabtiefe, Reichweite, Ausschütt- sowie Reichhöhe. Beide Varianten sind außerdem mit dem vollautomatischen Liebherr-Schnellwechselsystem LIKUFIX ausgestattet, das einen schnellen und sicheren Wechsel von Anbauwerkzeugen von der Fahrerkabine aus ermöglicht.

A 918 Compact Litronic mit ABE

Sehen Sie sich die Ausstattung der ersten zwei Mobilbagger-Varianten mit Allgemeiner Betriebserlaubnis im Detail an!

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