Norm erfüllt

Auf allen unseren Traglasttabellen steht, dass sie nach dieser Norm gerechnet seien. Was genau ist die EN 13000 und wie beeinflusst diese Norm unsere Krankonstruktion? Konstruktionsleiter Bernd Boos, der selbst aktiv bei der Erstellung von Normen mitwirkt, erklärt die Zusammenhänge.

Die Produktsicherheit in Europa wird über verschiedenste Richtlinien geregelt. Diese Richtlinien werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Gesetz umgesetzt und sind damit verpflichtend. Die Richtlinie, die uns als Kranhersteller besonders betrifft, ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest, von beispielsweise der Handbohrmaschine bis eben zu unserem Mobilkran.

Bernd Boos - Konstruktionsleiter Teleskopkrane
Bernd Boos - Konstruktionsleiter Teleskopkrane

Ein gesondertes Kapitel für die Gefahren, die aus Hebevorgängen hervorgehen, formuliert die speziellen Anforderungen an alles was mit Heben zu tun hat. Auch hier sind die Anforderungen sehr allgemein formuliert, da beispielsweise ein Handkettenzug mit 750 Kilogramm ebenso wie ein Raupenkran mit 3.000 Tonnen Tragfähigkeit betroffen ist.

Um diese allgemeinen Anforderungen passend auf die entsprechenden Produkte zu konkretisieren, werden diese in europäischen Produktnormen formuliert. Für uns als Mobilkranhersteller ist das die EN 13000. Wird eine solche europäische Norm harmonisiert, das heißt offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, wird durch die Anwendung der Norm die Konformitätsvermutung ausgelöst. Das bedeutet: Wird die Produktnorm EN 13000 angewendet, dann können wir als Hersteller davon ausgehen, dass wir die Maschinenrichtlinie und somit das Gesetz erfüllen. Die Erfüllung der Europäischen Richtlinien bestätigen wir mit dem CE-Zeichen auf dem Typschild und der EU-Konformitätserklärung, die der Krandokumentation beigelegt ist. Neben der Maschinenrichtlinie bestätigen wir mit dem CE-Zeichen noch die Einhaltung der Anforderungen an die Geräuschemissionen und der Funkgeräterichtlinie.

Die Norm EN 13000 konkretisiert die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

Bernd Boos - Konstruktionsleiter Teleskopkrane

Die EN 13000 wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Alle Produkte des Liebherr-Werks Ehingen, also LTM-, LTR-, LTC-, LTF-, LRT-, LR- und LG-Krane, fallen unter diese Produktnorm. Die MK-Krane, für die wir die Fahrgestelle liefern, fallen hingegen unter die Turmdrehkrannorm EN 14439.

Momentan ist die EN 13000:2010+A1:2014 gültig. Die Grundlage dieses Stands wurde 2010 veröffentlicht und seit 2012 umgesetzt. Mit der Version 2010 wurde unter anderem der Schlüsselschalter der LMB aus der Kabine verbannt, wie wir es heute kennen. Mit der Änderung 2014 (A1:2014) kam dann beispielsweise die Stützbreitenüberwachung als Warnung hinzu.

Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die EN 13000 befinden sich momentan in der Überarbeitung. Mit der Veröffentlichung der neuen Maschinenrichtlinie, die kurzfristig erwartet und dann eine Verordnung wird, werden auch neue Anforderungen an uns als Hersteller gestellt. Diese Anforderungen müssen dann im nächsten Versionsstand der EN 13000 für Mobilkrane konkretisiert werden. Einige Anforderungen dieses Stands sind bei uns bereits umgesetzt, wie zum Beispiel die Gegengewichtserkennung bei den Teleskopkranen, die abschaltende Stützbreitenüberwachung oder die Stützdrucküberwachung.

Wir als Liebherr-Werk Ehingen GmbH arbeiten aktiv bei der Erstellung der Produktnorm EN 13000 mit. Während ich selbst im Gremium der Norm als Ganzes mitarbeite, arbeiten weitere Kollegen in den Expertengruppen Statik und Kransteuerung mit.

Dieser Artikel erschien im UpLoad Magazin 01 | 2023.

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