Kühlen und Gefrieren
Nahaufnahme von zwei Joghurtbechern mit geöffnetem Deckel aus Aluminium. Ein Joghurt ist weiß, einer rosa.

Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten und genießbar?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird von vielen gerne mit dem Verfallsdatum gleichgesetzt. So wandern abgelaufene Lebensmittel häufig direkt nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum in den Müll, auch wenn diese noch völlig genießbar gewesen wären. Doch wenn das MHD ungleich dem Verfallsdatum eines Lebensmittels ist, welche Aussagekraft hat es dann überhaupt? Wir verraten Ihnen, wie Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum behandeln sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Anders als beim Verfallsdatum sind viele Produkte auch nach Ablauf noch genießbar.
  • Verbrauchsdatum: Gilt für leicht verderbliche Lebensmittel und darf nicht überschritten werden.
  • Sinnesprüfung: Bei abgelaufenem MHD auf die eigenen Sinne verlassen und auf Geruch, Aussehen und Geschmack achten.
  • Verkauf: Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen verkauft werden, solange sie einwandfrei sind.

Was verbirgt sich hinter dem Mindesthaltbarkeitsdatum?

Eine Frau steht in der Kühlabteilung im Supermarkt und vergleicht zwei abgepackte Hähnchen miteinander. Ihr Blick ist nach unten gerichtet.

Alle Deutschen kennen das MHD, aber was ist das überhaupt? Also was steckt hinter dem kleinen Datum auf unseren Lebensmitteln? Das Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert eine gewisse Unversehrtheit des Produktes bis zu diesem Zeitpunkt. Ist das Datum überschritten, kann es beispielsweise zu Qualitätseinbußen in Form eines niedrigeren Vitamingehalts oder Farb- und Aromaverlusten kommen. Damit ist eine grundsätzliche Haltbarkeit des Lebensmittels nach Ablaufdatum allerdings durchaus üblich. Um zu entscheiden, ob etwas noch genießbar ist, sollte man sich auf seine Augen, Nase und Zunge verlassen. Bei untypischem Geschmack, Geruch, Aussehen oder einer seltsamen Konsistenz der Lebensmittel in Ihrer Kühl-Gefrierkombination sollten Sie lieber vom Verzehr des Produktes absehen. Je länger die Lebensmittel laut MHD haltbar sind, desto länger sind sie auch nach Ablauf noch genießbar.

Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen grundsätzlich noch verkauft werden. Im Handel sind Lebensmittel, welche nahe am MHD sind oder dieses bereits überschritten haben, meist reduziert, um den schnellen Abverkauf voranzubringen. Dabei muss lediglich ein einwandfreier Zustand gewährleistet werden. Auch wenn sich der Käufer bewusst für ein Produkt mit abgelaufenem MHD entscheidet, hat er bei verminderter Qualität das Recht auf Reklamation. Gewisse Produkte sind zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen von der Pflicht des Mindesthaltbarkeitsdatums per EU-Verordnung befreit. Dabei handelt es sich um Nahrungsmittel, welche bei langer Lagerung ihre Qualität nicht verändern, wie beispielsweise Kaugummi, Wein, Speisesalz oder Essig.

Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist klar vom umgangssprachlich verwendeten Begriff „Verfallsdatum“ zu unterscheiden. Denn was im Volksmund als Verfallsdatum bekannt ist und genutzt wird, heißt bei Lebensmitteln korrekterweise Verbrauchsdatum. Dies ist meist mit „zu verbrauchen bis“ bezeichnet und ist auf den Verpackungen von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch oder Wurstwaren zu finden. Haben diese das Datum überschritten, sollte man sie umgehend entsorgen. Denn nach Ablauf dieser Lebensmittel ist eine schädliche Auswirkung auf die Gesundheit möglich. Der Verkauf von Lebensmitteln mit überschrittenem Verbrauchsdatum ist daher auch verboten.

Ergänzend steht beim Verbrauchsdatum häufig eine Lagertemperaturangabe zwischen +2 °C und +4 °C dabei. Bei Supermarkt Kühl- und Gefriertruhen ist das unproblematisch, jedoch sind ein Großteil der heimischen Kühlgeräte mit einer Temperatur von +4 °C bis +8 °C deutlich wärmer eingestellt. Senkt man nun die Temperatur des kompletten Kühlschranks, hat dieser einen deutlich höheren Energieverbrauch und wird zur unpassenden Umgebung für andere Lebensmittel.

Da viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verbrauchsdatum gleichsetzen, landen jede Menge noch genießbare Lebensmittel im Abfall. Bei den weggeworfenen Lebensmitteln handelt es sich überwiegend um Obst, Gemüse und Backwaren, welche jedoch meist noch überwiegend unversehrt sind und somit noch genießbar wären. Dabei sollten Sie neben dem Produkt selbst denken auch an all die Energie, die in die Produktion, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung gesteckt wird. Diese Verschwendung sorgt für eine Verknappung und Preissteigerung bei den Rohstoffen. Lassen Sie daher das Mindesthaltbarkeitsdatum Ihrer Lebensmittel ruhig mal außer Acht und vertrauen Sie Ihren Sinnen!

Das könnte Sie auch interessieren

Ein weißes Ei wird über einer Schüssel aufgeschlagen. Eigelb und Eiweiß sind schon zu sehen. In der Schüssel befinden sich bereits zwei aufgeschlagene Eier.

Eier-Frische-Test: so prüfen Sie die Haltbarkeit

Sie stellen sich beim Blick in Ihren Kühlschrank häufiger die Frage, ob Ihre Eier noch genießbar sind? Wir zeigen Ihnen ganz einfache Eier-Frische-Tests!

Verschiedene bunte Lebensmittelreste und -schalen auf einer Holzarbeitsplatte.

5 Tipps zur Verwertung von Lebensmittelabfällen

Food Upcycling: Wir zeigen Ihnen wie Sie vermeintliche Lebensmittelabfälle oder Essensreste zu leckeren Gerichten verwerten können.

Aufgeschnittener Hokkaido-Kürbis auf einem Holzschneidebrett, daneben ein Messer, die Kürbisschale und Kürbiskerne, alles auf einem dunklen grauen Hintergrund.

Resteverwertung Kürbis – von Trocknen über Rösten bis Einfrieren

Was Sie mit Kürbiskernen und anderen oftmals verworfenen Teilen des Kürbisses noch alles anstellen können, lesen Sie hier.