Bitte wählen Sie Ihr Sortiment
Schließen

Kontaktdaten für Meldungen von Hinweisen:

Chief Compliance Officer
Liebherr-International AG
Rue Hans-Liebherr 7
1630 Bulle/Schweiz

Telefonische Meldungen
 Deutsch +41 26 913 43 52
 Französich +41 26 913 43 50
 Englisch +41 26 913 43 51

Meldung adressieren

Meldung von Hinweisen betreffend Compliance-Verstöße

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Firmengruppe Liebherr höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten frühzeitig zu erfahren und diesem umgehend nachzugehen. Zur Einhaltung von gesetzlichen Regeln, des Verhaltenskodexes und anderer interner Regeln der Firmengruppe werden Mitarbeitende der Firmengruppe Liebherr sowie externe hinweisgebende Personen angehalten, mögliches Fehlverhalten zu melden.

Mögliches Fehlverhalten kann unter anderem folgende Bereiche betreffen:

  • Wirtschaftsdelikte (Korruption, Betrug, Veruntreuung, usw.)
  • Verstöße gegen das Kartell- und das Wettbewerbsrecht
  • Geldwäschedelikte
  • Verletzung von Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität (einschliesslich Verletzungen von Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt)
  • Verstöße gegen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Verstöße gegen anwendbare Embargo- und Exportregelungen
  • Verstösse gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit & Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohnes, Einsatz von Quecksilber gem. Minamata-Übereinkommen, Einsatz von persistenten organischen Schadstoffen gem. Stockholmer Übereinkommen, Ausfuhr gefährlicher Abfall i.S.d. Basler Übereinkommens)
  • Usw.

Die Firmengruppe Liebherr hat mehrere Möglichkeiten zur Meldung eines Verdachtes auf einen Compliance-Verstoß geschaffen. Mündliche Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße werden in deutscher, französischer und englischer Sprache entgegengenommen. Für schriftliche Hinweise bitten wir Sie, diese auf postalischem oder elektronischem Weg mitzuteilen. Schriftliche Hinweise nehmen wir in den folgenden Sprachen entgegen: Französisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Bulgarisch, Russisch und Chinesisch. Bei der Meldung werden die Hinweisgebenden Personen eingeladen, ihre Identität offenzulegen. Für die weitere Kommunikation sowie für mögliche Rückfragen bitten wir die hinweisgebenden Personen zudem, uns Kontaktdaten zu hinterlassen. Auf berechtigtes Ersuchen der hinweisgebenden Person ist für eine Meldung auch eine persönliche Zusammenkunft mit einer zuständigen Person möglich.

Jeder hinweisgebenden Person, die einen Compliance-Verstoß in guter Absicht meldet, wird eine vertrauliche Behandlung der Meldung und der persönlichen Daten zugesichert. Es werden keine Benachteiligungen, Diskriminierungen oder Sanktionen einer hinweisgebenden Person geduldet. Allerdings wird auch der Missbrauch des Meldekanals für unzulässige Zwecke nicht toleriert. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine vorsätzlich unwahre Meldung auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Hinweises erhält die hinweisgebende Person eine Eingangsbestätigung. Der Chief Compliance Officer oder die von ihm beauftragte Person nimmt anschliessend eine Vorprüfung des potenziellen Rechts- bzw. Regelverstoßes vor. Bei Erhärtung des Verdachts wird der Fall mit einem konkreten Untersuchungsauftrag der zuständigen Untersuchungsstelle zugewiesen. Belastende sowie entlastende Tatsachen werden in die Untersuchung einbezogen. Solange die Untersuchungsstelle einen Verstoß nicht nachweisen konnte, gilt die Unschuldsvermutung. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung wird die hinweisgebende Person über geplante oder bereits ergriffene Massnahmen informiert.

Für Meldungen, die Liebherr Gesellschaften mit Sitz in Deutschland betreffen, sieht das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck hat der deutsche Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine externe Meldestelle errichtet. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Sollten Sie eine externe Meldung bevorzugen, bitten wir Sie den nachfolgenden Link zu konsultieren: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

  • 0
    Merkzettel
    Das Produkt wurde Ihrem Merkzettel hinzugefügt.
  • 0 Vergleichsliste
    Wählen Sie noch mindestens ein weiteres Produkt um den Vergleich zu starten. Sie können nur maximal 7 Produkte pro Liste miteinander vergleichen. Entfernen Sie Produkte aus der Liste oder setzen Sie die Liste zurück. Sie können nur maximal 7 verschiedene Vergleichslisten gleichszeitig führen. Das Produkt wurde erfolgreich hinzugefügt.
    Vergleich starten
    Ihre Vergleichsliste ist leer. Auf den Produktseiten können Sie Produkte zum Vergleich auswählen.
Ihr Merkzettel enthält:
Zuletzt hinzugefügt: Ihr Merkzettel enthält keine Produkte.
close