Einen Schritt voraus – Cybersicherheit als Wettbewerbsvorteil nutzen
Mit der zunehmenden Vernetzung von Maschinen, Software und digitalen Komponenten wachsen die Risiken durch Cyberangriffe. Die Europäische Union reagiert darauf mit verbindlichen Cybersicherheitsvorschriften, die Hersteller über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg stärker in die Verantwortung nehmen. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Verantwortung und höhere Dokumentationspflichten – zugleich aber auch die Chance, sich mit proaktiver Cybersicherheit klar vom Wettbewerb abzuheben.

Warum Sie jetzt handeln sollten
Ob Radlader, Bagger oder industrielle Steuerung: Vernetzte
Maschinen stehen in Europa zunehmend im Fokus von Cyberangriffen.
Digitale Steuerungssysteme sind heute ein zentrales Einfallstor für Manipulationen oder den ungewollten Abfluss sensibler Betriebs- und Servicedaten. Die Folgen reichen von Produktionsausfällen bis hin zu wirtschaftlichen Schäden und regulatorischen Konsequenzen.
Mit dem Inverkehrbringen von Produkten in der EU rückt Cybersicherheit zwingend in den Fokus: Cyberbedrohungen sind längst Realität und müssen aktiv sowie ganzheitlich adressiert werden – durch ein gesetzeskonformes Cybersecurity-Konzept über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.
Die neue EU‑Cybersicherheitsregulierung auf einen Blick

Cyber Resilience Act im Fokus – was jetzt über die Zukunft digitaler Produkte entscheidet
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) etabliert die EU erstmals ein horizontales Regelwerk für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Er gilt branchenunabhängig und definiert verbindliche Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Auch wenn weitere Verordnungen den Rahmen ergänzen, bildet der CRA die zentrale Orientierung für Hersteller, Händler und Einführer von digitalen Produkten in der EU – heute und in Zukunft.
Cybersicherheit wird Pflicht: der CRA im Überblick
Digitale Produkte im Fokus
Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus
Pflicht zu Sicherheitsupdates
Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
Der CRA betrifft viele Bereiche Ihrer Wertschöpfungskette
Alles, was Sie jetzt wissen müssen
In den meisten Fällen: ja. Sobald Ihr Produkt (Hard‑ oder Software) in einer Maschine Daten verarbeitet oder mit anderen Systemen kommuniziert, gilt es als digitales Produkt im Sinne der EU‑Gesetzgebung – unabhängig von Komplexität oder Funktion. Wenn Ihre digitalen Produkte auf dem europäischen Markt angeboten werden, sind Sie als wirtschaftlicher Akteur (Hersteller, Händler, Einführer) vom CRA betroffen.
Nein. Der CRA betrifft nicht nur Neuentwicklungen. Auch bestehende Produkte müssen betrachtet werden, sofern sie weiterhin in Verkehr gebracht werden und digitale Elemente enthalten.
Der CRA sieht gestaffelte Fristen vor. Erste Pflichten, etwa zur Meldung von Sicherheitsvorfällen, greifen bereits ab dem 11. September 2026, während die vollständige Anwendung zum 11. Dezember 2027 verbindlich wird. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher entscheidend.
Unternehmen gewinnen Planungssicherheit, vermeiden spätere Anpassungskosten und können Cybersicherheit gezielt als Qualitäts‑ und Vertrauensmerkmal nutzen.
Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden gemacht, drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 2,5 % des Jahresumsatzes.
Die relevanten EU‑Gesetzestexte auf einen Blick
Die Gesetzeslandschaft ist ständig in Bewegung. Umso wichtiger ist es, relevante Aktualisierungen frühzeitig zu erkennen und im Hinblick auf das eigene Produktportfolio einzuordnen.
Lesen Sie hier die gesetzlichen Grundlagen:

EU‑Cybersicherheitsvorschriften im Blick – und damit einen Schritt voraus.
Whitepaper Cybersecurity
Sie wollen mehr über die EU-Cybersecurity-Gesetzgebung und unsere Handlungsempfehlungen erfahren? Dann fordern Sie unser kostenloses Whitepaper über das untenstehende Kontaktformular an.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen zur Cybersicherheit unserer Produkte? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
- Kontaktieren Sie uns
Die Informationen auf dieser Website basieren auf dem Stand vom 14.04.2026. Änderungen vorbehalten.



