Meldung von Compliance-Verstößen

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Firmengruppe Liebherr höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten frühzeitig zu erfahren und diesem umgehend nachzugehen. Zur Einhaltung von gesetzlichen Regeln sowie des Verhaltenskodex werden Mitarbeitende der Firmengruppe Liebherr sowie externe Hinweisgeber angehalten, mögliches Fehlverhalten zu melden.

Mögliches Fehlverhalten kann unter anderem folgende Bereiche betreffen:

  • Wirtschaftsdelikte (Korruption, Geldwäsche, Betrug, Veruntreuung)
  • Verstöße gegen das Kartell- und das Wettbewerbsrecht
  • Geldwäschedelikte
  • Verstöße gegen anwendbare Embargo- und Exportregelungen

Die Firmengruppe Liebherr hat für den Verdacht eines Compliance-Verstoßes mehrere Möglichkeiten zur Meldung geschaffen. Mündliche Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße werden in deutscher, französischer und englischer Sprache entgegengenommen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 11:30 Uhr und von 14:00 – 16:30 Uhr. Für Hinweise in einer anderen Sprache bitten wir Sie, diese auf postalischem oder elektronischem Weg mitzuteilen. Zur weiteren Kommunikation sowie möglichen Rückfragen bitten wir Sie außerdem eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu hinterlassen.

Jedem internen sowie externen Hinweisgeber, der einen Compliance-Verstoß mit guten Absichten meldet, wird eine vertrauliche Behandlung der Meldung sowie der persönlichen Daten zugesichert. Es werden keine Benachteiligungen, Diskriminierungen oder Sanktionen eines Hinweisgebers geduldet, der einen Compliance-Verstoß meldet. Fälle von Missbrauch einer Compliance-Meldung werden jedoch nicht geduldet.

Nach Eingang des Hinweises führt der Chief Compliance Officer eine Vorprüfung des potenziellen Rechts- bzw. Regelverstoßes durch. Bei Erhärtung des Verdachts wird der Fall mit einem konkreten Untersuchungsauftrag der zuständigen Untersuchungseinheit zugewiesen. Belastende sowie entlastende Tatsachen werden in die Untersuchung einbezogen. Solange die Untersuchungseinheit einen Verstoß nicht nachweisen konnte, gilt die Unschuldsvermutung.

Kontaktdaten für Meldungen

Chief Compliance Officer 

Liebherr-International AG

Rue Hans-Liebherr 7

1630 Bulle

Schweiz