Teilnahmebedingungen des „Liebherr-Kranmodell“- Gewinnspiels auf WhatsApp, Facebook Messenger oder Instagram Direct

Für die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Liebherr-Werk Biberach GmbH, Memminger Straße 120, 88400 Biberach an der Riss(nachfolgend „Liebherr“).

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu WhatsApp, Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche der Teilnehmer gegenüber WhatsApp, Facebook oder Instagram im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

(3) Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an Liebherr und nicht an WhatsApp, Facebook oder Instagram zu richten.

§ 2 Aktionszeitraum, Teilnahmeregeln und Gewinn

(1) Das Gewinnspiel beginnt am 07.04.2019 und endet am 14.04.2019, 23:59 Uhr (MEZ) (nachfolgend „Aktionszeitraum“). Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb des Aktionszeitraums möglich. Nach Ende des Aktionszeitraums bei Liebherr eingegangene Antworten werden nicht mehr berücksichtigt.

(2) Das Gewinnspiel wird auf der Bauma 2019 bekannt gegeben und findet per WhatsApp, Facebook Messenger oder Instagram Direct statt. Während des Aktionszeitraums haben die Teilnehmer dort einmalig die Möglichkeit, unter dem Keyword „Gewinnspiel“ die richtige Antwort auf die Gewinnspielfrage zu senden.

(3) Als Preis für die drei Gewinner, welche aus den richtigen Antworten hervorgehen, die im Aktionszeitraum eingehen, gibt es jeweils ein neues Liebherr-Kranmodell des Flat-Top Krans 370 EC-B 12 Fibre. Hierbei handelt es sich jeweils um einen Modellnachbau des Flat-Top Krans im Wert von 186 € pro Stück.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Zweifel hat der jeweilige Teilnehmer sein Alter nachzuweisen.

(2) Mitarbeiter der Liebherr-Firmengruppe, deren Angehörige sowie alle Personen die mit dem Gewinnspiel in Verbindung stehen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Liebherr behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern den Nachweis einer Berechtigung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel zu verlangen. Im Zweifel wird der Preis an andere Teilnehmer vergeben bzw. die Rückgabe des bereits vergebenen Preises verlangt.

(3) Eine Teilnahme von Gewinnspielagenturen sowie mit Hilfe automatisch generierter Massenzusendungen ist nicht erlaubt und wird als ungültig betrachtet.

§ 4 Ermittlung des Gewinners, Gewinnbenachrichtigung

(1) Die Gewinner werden von Liebherr am 18.04.2019 per WhatsApp, Facebook Messenger oder Instagram Direct benachrichtigt.

(2) Die Gewinner werden aufgefordert, sich binnen sieben Tagen seine Anschrift und Email-Adresse mitzuteilen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird die Gewinnspielteilnahme als ungültig betrachtet.

(3) Der Preis wird dem Gewinner auf dem Postweg zugestellt.

(4) Eine Barauszahlung oder Auszahlung eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.

(5) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.

§ 5 Verhaltensregeln

Die Teilnehmer haben die Netiquette von Liebherr zu beachten.

§ 6 Ausschluss

Liebherr behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen kann gegebenenfalls der Gewinn aberkannt oder zurückverlangt werden.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Liebherr behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Liebherr insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren in Computersystemen, Manipulation oder Fehler in der Hard-/Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

§ 8 Haftung

(1) Liebherr haftet auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Liebherr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren ordnungsgemäße Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, bei Übernahme einer Garantie oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Datenschutz

(1) Im Rahmen des Gewinnspiels erhebt und verwendet Liebherr nur die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Daten. Hierbei handelt es sich um die Kennung, die die Teilnehmer für ihren WhatsApp-, Facebook- oder Instagram-Account verwenden und unter der sie am Gewinnspiel teilnehmen. Sämtliche Teilnehmerdaten - mit Ausnahme derjenigen des Gewinners - werden nach Abschluss des Gewinnspiels wieder gelöscht.

(2) Diejenigen Teilnehmer, die als Gewinner ausgelost wurden, wird Liebherr außerdem um Mitteilung ihrer Anschrift bitten, um den Gewinn zusenden zu können. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Liebherr unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

(3) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen, englischen und französischen Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stand: 09.01.2019