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Mindestalter 18 Jahre, deutsche Sprache in Wort und Schrift, körperliche und geistige Eignung zum Führen von Turmdrehkranen gemäß BGV D6 §29 (1). Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G25 (BGG 904) "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (nicht älter als drei Jahre).
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- Geprüfter Turmdrehkranführer.
- Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer den Befähigungsnachweis und eine Checkkarte und gilt damit als angemessen unterwiesen.
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Fortgeschrittene* (1-wöchig)
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Fortgeschrittene* (1-wöchig) pro Person
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Anfänger (2-wöchig) pro Person
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+ Prüfungsgebühr pro Schulung pro Person
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200,00 € (Prüfungsgebühr)
+ 60,00 € (Prüfungsunterlagen)
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*Diese Schulungen sind nur für Personen mit praktischer mehrjähriger Berufserfahrung als Kranführer.
Alle Schulungsteilnehmer werden gebeten, zum Lehrgang unbedingt Arbeitskleidung mitzubringen (Arbeitsanzug, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Arbeitshandschuhe und Absturzsicherung).
Anreise und Hotel organisieren Sie bitte selbst.
Die Prüfung findet in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss der Berufsförderungsgesellschaft Baden Württemberg und der Bau BG statt.
Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn.